1) Der Obstbauverein bezweckt die Pflege und Förderung des Obstbaus in der Gemeinde Schwabsoien.
2) Mittel zur Erreichung des Zieles sind:
3) Mitglied kann jeder Obstinteressent der Gemeinde werden
4) Jedes Mitglied verpflichtet sich, einen Jahresbeitrag von 50 Pf. zu bezahlen, hiervon werden für jedes Mitglied die Monatsblätter bestellt, sowie die Portoauslagen bestritten. Der Betrag ist stets am Anfang des Kalenderjahres zu entrichten. Mitglieder, welche den Beitrag nicht leisten, schließen sich selbst aus dem Verein aus.
5) Alle Jahre im Herbst und Frühjahr oder bei besonderen Anlässen versammeln sich die Mitglieder zu Besprechungen über die Obstbaumzucht.
6) Über die Verwertung des Vereinsvermögens beschließen die Mitglieder.
7) Zur Besorgung der Vereinsangelegenheiten bestellt der Verein einen Vorstand, Schriftführer und Kassier. Nach drei Jahren ist eine Neuwahl vorzunehmen. Der Kassier hebt die Beträge ein, bezahlt anfallende Rechnungen und stellt am Jahresabschluss Rechnung über die angefallenen Beträge, Einnahmen und Ausgaben.
Beschlossen und genehmigt
Schwabsoien, 26. Dezember 1902 L.U. Riester